Wie erfolgt meine Beratung?

-Tatjana von Groll-Schacht-

Die anwaltliche Beratung richtet sich nach den Besonderheiten und Bedürfnissen des Einzelfalls. Je nach Sachlage und Fachgebiet sind bestimmte Fristen und Formen zu wahren. Abhängig von der Schwierigkeit des Sachverhaltes ist eine persönliche mündliche Besprechung erforderlich. In einfacheren Fällen kann die Beratung auch ausschließlich über Telephon und E-Mail erfolgen, so daß Sie sich als Mandant wertvolle Zeit sparen können.

1. ERSTBERATUNG

Unser ausführliches Erstgespräch dient zur ersten Einschätzung und Besprechung Ihrer Sachlage. Der Umfang des Beratungsbedarfs wird festgestellt. Außerdem ist das persönliche Kennenlernen wichtig, um Vertrauen für eine Zusammenarbeit aufzubauen.

Eine Honorarvereinbarung ist in der Form eines Pauschalhonorars oder einer Abrechnung auf Stundenbasis möglich ( mehr Informationen unter Kosten)

Ist ein weiteres Tätig werden notwendig, werde ich Ihnen nach dem ersten Gespräch eine Zusammenfassung mit Sachverhaltsschilderung, rechtlicher Bewertung, Empfehlung und Kostentransparenz anfertigen. Damit können Sie dann das weitere Vorgehen abwägen und entscheiden.

2. Kontaktaufnahme Gegner /Behörden

Je nach Bedarf, taktischem Vorgehen und Stand der Sachverhaltsaufklärung erfolgt dann die Kontaktaufnahme mit dem Gegner oder den Behörden. Nach Korrespondenz und Verhandlungen sollte der erhobene Anspruch durchgesetzt werden oder ein zufrieden stellender Vergleich gefunden werden. Kann Ihre Angelegenheit außergerichtlich nicht geklärt werden, fordere ich Ihr Recht vor Gericht ein.

3. Aussergerichtliches Verfahren

Ich übernehme zügig die Verhandlungen und steige in die Gespräche mit der anderen Partei ein. Dabei fordere ich begründet Ihr Recht. Wir werden schnell feststellen, wie wahrscheinlich eine außergerichtliche Einigung sein wird..

Gibt es im Vorfeld keine Einigung, erheben wir Klage beim Arbeitsgericht. In der Klageschrift, werden der erhobene Anspruch, seine rechtliche Begründung und die vorhandenen Beweismittel angeführt. Hier ist es wichtig, daß Sie umfassend mir Unterlagen übergeben, Zeugen mit Namen und Anschrift benennen oder andere Beweismittel zur Verfügung stellen.

ODER

3. Gerichtsverfahren

Der zuständige Richter beschließt je nach Sachlage die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung oder bestimmt einen sog. frühen ersten Termin zur Klärung der Sach- und Rechtslage.

Der vorsitzende Richter setzt dann einen Gütertermin an. Hier wird das Streitverhältnis und die unterschiedlichen Standpunkt der Parteien dargestellt. Vor Gericht wird hier nochmal der Versuch eines Vergleiches ohne richterliches Urteil unternommen. Kommt eine gütliche Einigung nicht zustande, wird ein weiterer Termin anberaumt, in dem die Kammerverhandlung stattfindet.

ODER

3. Arbeitsgerichtliches Verfahren

In der mündlichen Verhandlung werden die Anträge aus der Klageschrift gestellt, die Sach- und Rechtslage erörtert und sollte es erforderlich sein, eine Beweisaufnahme durchgeführt. Die Richter sind bestrebt in jedem Fall eine gütliche Einigung zu erzielen, d.h. die Parteien von dem Abschluß eines Vergleichs zu überzeugen.

Sollte dieses nicht möglich sein, wird das Gericht nach Beratung ein Urteil verkünden. Gegen das Urteil ist grundsätzlich, außer der Wert des Rechtsstreits übersteigt nicht € 600,00, die Berufung, in einigen Fällen im Anschluß daran die Revision zulässig.