Abfindung im Arbeitsrecht
-Tatjana von Groll-Schacht, Ihre Anwältin in Starnberg –
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Eine Abfindung soll grundsätzlich den Arbeitnehmer für den Verlust oder Verzicht des Arbeitsverhältnisses entschädigen. Häufig wollen Arbeitgeber auch eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung im Zuge einer Kündigung vermeiden und unterbreiten deshalb mit der Ankündigung einer geplanten Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Abfindungsangebot.
Da die Abfindungshöhe grundsätzlich Verhandlungssache ist, sollten Sie kein Angebot akzeptieren, ohne Ihre maximalen Möglichkeiten zu kennen. Ein Arbeitgeber hat grundsätzlich ein großes Interesse, die Summe so gering wie möglich zu halten.
Durch meine Erfahrung kann ich schnell einschätzen, ob die Abfindungshöhe Ihrem Anspruch gerecht ist. Außerdem kenne ich die entsprechenden Verhandlungsspielräume und verhandle mit Ihrem Arbeitgeber und seinen Anwälten auf Augenhöhe.
Bevor Sie dem Abfindungsangebot zustimmen, ist der fachlichen Rat einer Anwältin immer hilfreich, denn oft verhandelt man in eigener Sache nicht so erfolgreich wie gewünscht und übersieht als Laie mögliche rechtlichen Konsequenzen.
Bei der Berechnung einer Abfindung gibt keine gesetzlichen Beschränkungen, es fließen immer verschiedene Faktoren ein, u.a.:
Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
Sozialdaten des Arbeitnehmers
Wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers
Verhandlungsgeschick des Anwalts
Ich berate Sie gerne, rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Oder direkt per Telefon: +49 (0)8151 44 97 02
Zur Vermeidung drohender Nachteile empfehle ich dringend die Beachtung der nachfolgenden Hinweise.