Kanzlei für Arbeitsrecht
in Starnberg
-Tatjana von Groll-Schacht –
-Tatjana von Groll-Schacht –
Ich befasse mich seit mehr als 25 Jahren erfolgreich mit allen juristischen Themen rund um das Arbeitsrecht. Hierzu berate und vertrete ich erfolgreich Arbeitnehmer, Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und Betriebs- sowie Personalräte. Meine Rechtsgebiete sind Arbeitsrecht und Zivilrecht.
Nutzen Sie die Vorteile der Kanzlei von Groll-Schacht. Engagiert, schnell, persönlich und professionell zeichnet mich aus. Gerne bin ich für Sie da.
Dringende Angelegenheiten, erledige ich auch direkt und unabhängig von Standard-Bürozeiten.
Die anwaltliche Beratung richtet sich nach den Besonderheiten und Bedürfnissen des Einzelfalls. Je nach Sachlage und Fachgebiet sind bestimmte Fristen und Formen zu wahren. Abhängig von der Schwierigkeit des Sachverhaltes ist eine persönliche mündliche Besprechung erforderlich. In einfacheren Fällen kann die Beratung auch ausschließlich über Telefon und E-Mail erfolgen, so dass Sie sich als Mandant wertvolle Zeit sparen können.
Unser ausführliches Erstgespräch dient zur ersten Einschätzung und Besprechung Ihrer Sachlage. Der Umfang des Beratungsbedarfs wird festgestellt. Außerdem ist das persönliche Kennenlernen wichtig, um Vertrauen für eine Zusammenarbeit aufzubauen.
Eine Honorarvereinbarung ist in der Form eines Pauschalhonorars oder einer Abrechnung auf Stundenbasis möglich (mehr Informationen unter Kosten)
Ist ein weiteres Tätigwerden notwendig, werde ich Ihnen nach dem ersten Gespräch eine Zusammenfassung mit Sachverhaltsschilderung, rechtlicher Bewertung, Empfehlung und Kostentransparenz anfertigen. Damit können Sie dann das weitere Vorgehen abwägen und entscheiden.
Je nach Bedarf, taktischem Vorgehen und Stand der Sachverhaltsaufklärung erfolgt dann die Kontaktaufnahme mit dem Gegner oder den Behörden. Nach Korrespondenz und Verhandlungen sollte der erhobene Anspruch durchgesetzt werden oder ein zufriedenstellender Vergleich gefunden werden. Kann Ihre Angelegenheit außergerichtlich nicht geklärt werden, fordere ich Ihr Recht vor Gericht ein.
Ich übernehme zügig die Verhandlungen und steige in die Gespräche mit der anderen Partei ein. Dabei fordere ich Ihre begründeten Ansprüche ein. Wir werden schnell feststellen, wie wahrscheinlich eine außergerichtliche Einigung sein wird.
Gibt es im Vorfeld keine Einigung, erheben wir Klage beim Arbeitsgericht. In der Klageschrift werden der erhobene Anspruch, seine rechtliche Begründung und die vorhandenen Beweismittel angeführt. Hier ist es wichtig, dass Sie mir umfassend die vorhandenen Unterlagen übergeben, Zeugen mit Namen und Anschrift benennen oder andere Beweismittel zur Verfügung stellen.
Der zuständige Richter beschließt je nach Sachlage die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung oder bestimmt einen sog. frühen ersten Termin zur Klärung der Sach- und Rechtslage.
Der vorsitzende Richter setzt dann einen Gütertermin an. Hier wird das Streitverhältnis und die unterschiedlichen Standpunkte der Parteien dargestellt. Vor Gericht wird hier nochmal der Versuch eines Vergleiches ohne richterliches Urteil unternommen. Kommt eine gütliche Einigung nicht zustande, geht das Verfahren über in die streitige Verhandlung, Hier folgt entweder ein weiterer Termin mit Beweisaufnahme oder nach Schluss der mündlichen Verhandlung die Verkündung des Urteils. Den Gerichtstermin nehme ich nach Absprache mit Ihnen alleine oder mit Ihnen gemeinsam wahr. Ob Ihre Anwesenheit sinnvoll ist, ist immer nach im Einzelfall zu entscheiden. Hier können Zeit, Emotionen, gegnerisches Auftreten ausschlaggebende Faktoren sein.
Zwingend wird zunächst eine Güteverhandlung anberaumt, die ungefähr 4-6 Wochen nach Klageerhebung stattfindet. In dieser wird versucht eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits zu erreichen. Ein Vergleich, der überwiegend das arbeitsgerichtliche Verfahren beendet, erfordert Zugeständnisse auf beiden Seiten, die aber unterschiedlich gewichtet sein können. So kann bei einer Lohnklage das Entgegenkommen des Arbeitnehmers auch in dem Verzicht auf Verzugszinsen liegen.
Klagerücknahme, Vergleich und Anerkenntnis lösen im Arbeitsgerichtsverfahren keine Gerichtsgebühren aus. So dass sich hier das Kostenrisiko auf die eigenen Anwaltskosten beschränkt. Scheitert die Güteverhandlung, erhalten die Parteien wechselseitig Gelegenheit schriftlich auf die gegnerischen Schriftsätze zu erwidern, um den Kammertermin vorzubereiten. Dieser findet meist erst Monate später nach dem Gütetermin statt. In der mündlichen Verhandlung des Kammertermins werden die Anträge aus der Klageschrift gestellt, die Sach- und Rechtslage erörtert und sollte es erforderlich sein, eine Beweisaufnahme durchgeführt. Die Richter sind bestrebt in jedem Stand des Verfahrens eine gütliche Einigung zu erzielen, d.h. die Parteien von dem Abschluss eines Vergleichs zu überzeugen. Auch in der Kammerverhandlung wird nicht selten noch ein Vergleich geschlossen.
Sollte dieses nicht möglich sein, wird das Gericht nach Beratung ein Urteil verkünden. Gegen das Urteil ist grundsätzlich (wenn der Beschwerdewert € 600,00 übersteigt), eine Berufung, in einigen Fällen, nach entsprechender Zulassung, im Anschluss daran auch die Revision zulässig.
Ich berate Sie gerne, vereinbaren Sie direkt ein Erstgespräch.
Oder direkt per Telefon: +49 (0)8151 44 97 02
Zur Vermeidung drohender Nachteile empfehle ich dringend die Beachtung der nachfolgenden Hinweise.