Das Arbeitsgericht Berlin verhandelte am Mittwoch, den 4. März 2020, über den Antrag des Betriebsrats auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit dem er sich gegen das Verbot des Arbeitgebers wendet, bei der Arbeit Mundschutz und Handschuhe zu tragen.

Der Arbeitgeber betreibt auf den Berliner Flughäfen Duty-Free-Shops. Er untersagte den Mitarbeitern, während der Arbeit – insbesondere bei Ankunft von Flügen aus China – Mundschutz und Handschuhe zu tragen. Der Betriebsrat hielt seine Mitbestimmungsrechte für verletzt.

In dem auf Unterlassung des Verbotes, bei der Arbeit Mundschutz und Handschuhe zu tragen gerichteten Verfahren (siehe Pressemitteilung Nr. 10/20 vom 03.03.2020) hat der Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt, Beschäftigte könnten bei der Arbeit Mundschutz und Handschuhe tragen, falls sie dies wollen.

Im Hinblick hierauf hat der Betriebsrat das Verfahren für erledigt erklärt.

 

Aus. „Pressemitteilung Nr. 12/20 vom 04.03.2020 Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 55 BVGa 2341/20